Nach einer Festnahme gelten enge Fristen: Sie müssen spätestens binnen 48 Stunden in die Justizanstalt eingeliefert werden, das Gericht entscheidet danach binnen weiterer 48 Stunden über die Untersuchungshaft.
Nach einer Festnahme nach §§ 170, 171 StPO haben Sie das Recht zu schweigen. Kein Verhör ohne Ihren Verteidiger. Nach § 172 Abs 1 StPO muss die Polizei Sie ohne unnötigen Aufschub, längstens jedoch binnen 48 Stunden ab der Festnahme, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern. Nach der Einlieferung wird das Gericht Sie nach § 172 Abs 2 StPO unverzüglich vernehmen und dann über die Untersuchungshaft entscheiden, dafür stehen ihm wiederum 48 Stunden zur Verfügung. Insgesamt können also bis zu 96 Stunden vergehen, bevor eine richterliche Haftentscheidung ergeht.
Konkret jetzt zu tun: Erstens sofort den Namen des Verteidigers nennen oder um Verständigung eines Notverteidigers ersuchen. Zweitens zu den Tatvorwürfen schweigen, bis der Verteidiger anwesend ist. Drittens keine Erklärungen unterschreiben, die Sie nicht vollständig verstanden haben.