Strafhaft
Strafvollzug, bedingte Entlassung, Vollzugslockerungen und Strafaufschub. Rechte im Vollzug, Verlegungsanträge und vorzeitige Haftentlassung.
Worum es geht
Diese Seite wird in Kürze mit ausführlichen Inhalten zum Thema Strafhaft ergänzt: rechtlicher Rahmen, typische Fallgruppen, Verjährungsfristen, Checklisten für Betroffene und praxisnahe Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was Sie jetzt schon tun können
- Zeugen und Dokumentation des Vorfalls sichern
- Relevante Unterlagen (Verträge, Polizzen, Rechnungen) sammeln
- Fristen im Blick behalten — Verjährung zivilrechtlich meist drei Jahre
- Erstberatung vereinbaren, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden
Das könnte Sie auch betreffen.
Untersuchungshaft
Haftbeschwerde, Enthaftungsantrag, Haftprüfung und Haftverhandlung. Wir prüfen Haftgründe (Flucht-, Verdunkelungs-, Tatbegehungsgefahr) und setzen uns für Ihre Freilassung ein.
Schubhaft
Schubhaftbeschwerde, Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abschiebeschutz. Wir vertreten Sie vor dem Bundesverwaltungsgericht und prüfen Alternativen zum Freiheitsentzug.
Maßnahmenvollzug
Unterbringung nach § 21 StGB, Gefährlichkeitsprognose, bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug. Regelmäßige Überprüfung und Entlassungsanträge.
Verhaftung? Festnahme? Haftbefehl?
Bei Freiheitsentzug zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns — Rückruf innerhalb eines Werktags. In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000