Daten im Strafvollzug sind für Gefangene und Angehörige oft unsichtbar. Trotzdem können sie über Vollzugsplanung, Lockerungen, Sicherheitseinstufung, Entlassungsvorbereitung und Kontakt zu Behörden entscheiden. Wer wissen will, warum eine Entscheidung getroffen wurde, muss daher auch verstehen, welche Informationen die Justizanstalt verarbeitet und von wem sie Daten erhält.
Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 greift mit §§ 15a, 15b und 15d StVG einen eigenen Datenrahmen auf. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Er zeigt aber, dass der Informationsaustausch zwischen Vollzugsbehörden, Sicherheitsbehörden, Gemeinden und weiteren Stellen im Strafvollzug praktisch immer wichtiger wird.