Typische Hausordnungsfragen betreffen Besuchszeiten, Telefon- und Postabläufe, Einkauf, Haftraumordnung, Bewegung im Freien, Abgabe von Kleidung oder Gegenständen und die Einbringung von Ansuchen. Viele dieser Punkte sind in eigenen Bestimmungen des StVG angelegt. Die Hausordnung darf diese Vorgaben konkretisieren, sie aber nicht beliebig verschärfen.
Für Angehörige ist wichtig, nicht nur mündliche Auskünfte zu sammeln. Besser ist es, die konkrete Hausordnungsstelle, den Zeitpunkt der Anwendung und die Reaktion der Anstalt zu dokumentieren. Bei Besuch oder Kontaktrechten sollte zusätzlich festgehalten werden, welche familiäre oder rechtliche Bedeutung der Kontakt hat.