Die Beschwerde muss einen Grundrechtsfehler zeigen.
Formelhafte Wendungen reichen für eine Grundrechtsbeschwerde nur dann, wenn die Entscheidung dadurch die Kontrolle der Freiheitsentziehung praktisch unmöglich macht. Der Angriffspunkt ist nicht, dass ein anderes Ergebnis wünschenswert wäre, sondern dass Tatverdacht, Haftgrund oder Verhältnismäßigkeit nicht nachvollziehbar geprüft wurden.
Konkret jetzt zu tun: die tragenden Sätze der OLG-Entscheidung markieren und daneben schreiben, welche gesetzliche oder grundrechtliche Prüfung fehlt.