Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.
Die StPO verlangt faire Verfahrensrechte, dazu gehören verständliche Belehrung, Übersetzung und wirksamer Kontakt zur Verteidigung. Konsularische Verständigung und Kontakt ins Ausland müssen praktisch mit den Haft- und Kontaktregeln abgestimmt werden.