Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.
Je nach Fall greifen StVG, StPO, ABGB und Mietrecht zusammen. Die Justizanstalt organisiert nicht automatisch Wohnung, Post oder Verträge. Gleichzeitig sind Kontaktregeln und Zustellungen aus Haft besonders sorgfältig zu beachten.