Die Versorgungslücke mit Datum und Auswirkung festhalten.
Notieren Sie, welche Wäsche, welches Waschmittel oder welche Möglichkeit zur Körperpflege gefehlt hat, seit wann das Problem besteht und wem es gemeldet wurde. Nach § 42 StVG muss täglich genügend warmes Wasser für eine gründliche Reinigung vorhanden sein. Eine warme Dusche oder ein warmes Bad muss nach Bedarf möglich sein, zumindest zweimal pro Woche.