Für die erste Einordnung sollten das behördliche Zustimmungsersuchen, der geplante oder bereits vollzogene Haftakt, die zugrunde liegende Entscheidung und die verfügbaren Informationen zum parlamentarischen Status zusammengestellt werden. Bei einer Ergreifung auf frischer Tat kommen die Dokumentation des Tatzeitpunkts und die Mitteilung an den Präsidenten des Nationalrates hinzu.
Bei einer laufenden Achtwochenfrist sind das Einlangensdatum des Ersuchens, die tagungsfreie Zeit, die Behandlung im Nationalrat und die Vorlage zur Abstimmung chronologisch zu ordnen. So lässt sich nachvollziehen, welche Zeiträume für die gesetzliche Frist zählen und welcher Verfahrensstand tatsächlich erreicht wurde.
Die verfassungsrechtliche Immunitätsprüfung ist nur ein Teil der Gesamtprüfung. Ergibt sich daraus kein Hindernis für die Verhaftung, müssen die zuständigen Behörden und Gerichte die strafprozessualen Voraussetzungen weiterhin eigenständig beurteilen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung darf deshalb nicht mit einer Entscheidung über die Untersuchungshaft gleichgesetzt werden.