Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.
Je nach Phase greifen StPO, StVG, ABGB und Unternehmensrecht zusammen. In U-Haft stehen Verteidigung, Kontakt und gelindere Mittel im Vordergrund; in Strafhaft kommen Vollzugsregeln, Geschäftsverkehr und längerfristige Organisation dazu.