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Offener Vollzug nach § 126 StVG: Wann gelockerte Strafhaft möglich ist

Offener Vollzug in Österreich: Voraussetzungen des § 126 StVG, Arbeit, Freigang, Ausbildung und Antrag in der Strafhaft.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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11. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Der offene oder gelockerte Vollzug nach § 126 StVG ist keine bloße Vergünstigung. Er ist ein geregelter Schritt Richtung Wiedereingliederung.

Ein Antrag sollte an den Vollzugsplan anschließen. Arbeitgeber, Kursplatz, Therapieplatz, Rückkehrzeiten und stabile Außenkontakte sind stärker als ein allgemeiner Wunsch nach Lockerung. Bei Freigang ist die Zustimmung des Strafgefangenen erforderlich.

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01 Frage 1

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Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Rechtsgrundlage prüfen.

§ 126 StVG betrifft Strafgefangene mit zeitlichen Freiheitsstrafen. Gelockerter Vollzug setzt geeignete Einrichtungen voraus und verlangt die Erwartung, dass die Lockerungen nicht missbraucht werden. Das Gesetz nennt offene Räume oder Tore am Tag, Arbeit mit beschränkter Bewachung, Ausbildung, ambulante Behandlung, Ausgänge und Freigang.

02

Unterlagen vorbereiten.

Ein Antrag sollte an den Vollzugsplan anschließen. Arbeitgeber, Kursplatz, Therapieplatz, Rückkehrzeiten und stabile Außenkontakte sind stärker als ein allgemeiner Wunsch nach Lockerung. Bei Freigang ist die Zustimmung des Strafgefangenen erforderlich.

03

Ablehnung oder nächste Schritte.

Nach einer Ablehnung zählen die Gründe. Geht es um Verhalten, fehlende Einrichtung, unklare Arbeit oder Missbrauchsprognose, muss der neue Antrag genau dort nachbessern.

Rechtsgrundlage und Grenzen

§ 126 StVG betrifft Strafgefangene mit zeitlichen Freiheitsstrafen. Gelockerter Vollzug setzt geeignete Einrichtungen voraus und verlangt die Erwartung, dass die Lockerungen nicht missbraucht werden. Das Gesetz nennt offene Räume oder Tore am Tag, Arbeit mit beschränkter Bewachung, Ausbildung, ambulante Behandlung, Ausgänge und Freigang.

Für die Praxis heißt das: Der Antrag muss kurz, belegbar und auf den konkreten Zweck zugeschnitten sein. Pauschale Formulierungen schwächen die Eingabe.

Welche Unterlagen den Antrag tragen

Ein Antrag sollte an den Vollzugsplan anschließen. Arbeitgeber, Kursplatz, Therapieplatz, Rückkehrzeiten und stabile Außenkontakte sind stärker als ein allgemeiner Wunsch nach Lockerung. Bei Freigang ist die Zustimmung des Strafgefangenen erforderlich.

Für die Praxis heißt das: Der Antrag muss kurz, belegbar und auf den konkreten Zweck zugeschnitten sein. Pauschale Formulierungen schwächen die Eingabe.

Was nach Ablehnung oder Änderung wichtig wird

Nach einer Ablehnung zählen die Gründe. Geht es um Verhalten, fehlende Einrichtung, unklare Arbeit oder Missbrauchsprognose, muss der neue Antrag genau dort nachbessern.

Für die Praxis heißt das: Der Antrag muss kurz, belegbar und auf den konkreten Zweck zugeschnitten sein. Pauschale Formulierungen schwächen die Eingabe.

Überblick

Offenem Vollzug im Überblick

Die Übersicht zeigt, welche Punkte vor einem Antrag getrennt geprüft werden sollten.

§ 126 StVG
Punkt Praktische Bedeutung
Arbeit Arbeit Beschränkte oder entfallende Bewachung
Freigang Freigang Arbeit außerhalb ohne Bewachung
Ausbildung Ausbildung Berufsausbildung, Fortbildung oder Behandlung
Ausgang Ausgang Ein oder zwei Ausgänge im Monat
Entscheidend ist nicht die lauteste Forderung, sondern die sauber belegte Verbindung zwischen Gesetz, Zweck und konkreter Situation.
Häufige Fragen

Was Betroffene dazu häufig wissen wollen

Soll der Antrag schriftlich gestellt werden? +
Ja, schriftliche Anträge sind meist belastbarer. Sie sichern Datum, Inhalt und Belege. Bei Eile kann ein Telefonat zusätzlich helfen.
Welche Belege sind am wichtigsten? +
Das hängt vom Thema ab. Grundregel: Jede wesentliche Tatsachenbehauptung sollte durch eine Urkunde, Bestätigung oder einen nachvollziehbaren Nachweis gestützt sein.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde? +
Zuerst die Begründung sichern. Danach prüfen, ob ein Rechtsmittel oder ein neuer, besser belegter Antrag zielführender ist.
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