Nach einer Nichtrückkehr wird die Vollzugsbehörde künftige Lockerungen regelmäßig sehr streng prüfen. Das betrifft Ausgang, Freigang, Außenbeschäftigung und andere Formen gelockerten Vollzugs. Der Vorfall kann auch im Vollzugsplan und bei der späteren bedingten Entlassung eine Rolle spielen, weil Zuverlässigkeit ein zentrales Prognoseelement ist.
Das bedeutet nicht, dass jede spätere Lockerung endgültig ausgeschlossen ist. Aber ein neuer Antrag braucht mehr als Zeitablauf. Er muss erklären, was passiert ist, warum eine Wiederholung nicht zu erwarten ist und welche Sicherungen bestehen. Dazu können stabile Unterkunft, Therapie, Arbeit, Familienunterstützung oder eine klare Begleitstruktur zählen.