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Nicht vom Ausgang zurückgekehrt: Flucht, Fahndung und Vollzugsfolgen richtig einordnen

Nichtrückkehr vom Ausgang im Strafvollzug: Welche Folgen Flucht, Fahndung, Lockerungen und weitere Vollzugsentscheidungen haben können.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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17. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Wenn eine inhaftierte Person vom Ausgang oder einer Lockerung nicht zurückkehrt, wird aus einer Vollzugsbegünstigung sofort ein Krisenfall. Angehörige erleben dann oft Unsicherheit: Ist das schon Flucht, wer wird verständigt, welche Folgen drohen für künftige Lockerungen und wie kann weiterer Schaden begrenzt werden?

Der Beitrag erklärt die rechtliche Einordnung, ohne zum Untertauchen anzuleiten. Maßgeblich sind das geltende StVG und der konkrete Vollzugsakt. Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 spricht zusätzlich Informationsweitergaben an Sicherheitsbehörden an. Für laufende Fälle bleibt entscheidend, was im geltenden Recht und in der konkreten Bewilligung steht.

Schnelle Einordnung

Welche erste Prüfrichtung passt?

Die erste Einordnung ersetzt keine Prüfung des konkreten Vollzugsakts. Sie hilft aber, Unterlagen und Fristen richtig zu sortieren.

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01 Frage 1

Welche Situation liegt nach dem Ausgang vor?

Die Reaktion hängt davon ab, ob nur eine Verspätung, eine ungeklärte Nichtrückkehr oder bereits eine Fahndung besteht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Sofortige Klärung ist wichtiger als Erklärungen im Nachhinein.

Angehörige sollten keine eigenen Spekulationen verbreiten. Sinnvoll ist, den letzten Kontakt, mögliche medizinische oder familiäre Notlagen und erreichbare Telefonnummern geordnet zu sichern.

02

Bei Fahndung braucht es sofort anwaltliche Koordination.

Wenn Sicherheitsbehörden eingeschaltet sind, muss geklärt werden, welcher Vollzugsakt vorliegt und welche strafprozessualen Schritte drohen. Unkoordinierte Aussagen können später schaden.

03

Der Vorfall wirkt auf spätere Lockerungen und Entlassungsprognose.

Nach einer Nichtrückkehr wird die Missbrauchsprognose strenger. Für neue Anträge braucht es eine nachvollziehbare Erklärung, konkrete Stabilisierung und belegte Sicherungen.

Warum Nichtrückkehr rechtlich heikel ist

Ausgang und andere Lockerungen beruhen auf Vertrauen. Die Anstalt erlaubt ein zeitlich begrenztes Verlassen, weil sie erwartet, dass die Person zurückkehrt und die Auflagen einhält. Bleibt die Rückkehr aus, steht nicht nur der einzelne Ausgang in Frage. Die gesamte Prognose für künftige Lockerungen, Freigang und bedingte Entlassung kann beschädigt werden.

Juristisch muss genau unterschieden werden. Eine kurze, belegbare Verspätung wegen eines Notfalls ist anders zu bewerten als bewusstes Untertauchen. Auch eine unklare Lage ohne Kontakt ist anders zu behandeln als eine bereits laufende Fahndung. Deshalb sollte der Sachverhalt rasch gesichert werden, bevor vorschnelle Erklärungen abgegeben werden.

Verständigung, Fahndung und Rückführung

Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 erwähnt Informationsweitergaben an Sicherheitsbehörden bei Flucht oder Nichtrückkehr. Das ist als Entwurf zu behandeln. Schon nach geltendem Recht kann die Justizanstalt Sicherheitsbehörden einschalten, wenn eine Person nicht zurückkehrt und eine Rückführung erforderlich wird.

Für Angehörige ist wichtig: Nicht selbst taktieren, nicht falsche Aufenthaltsorte nennen und keine Aussagen zur Sache ohne Rücksprache machen. Sinnvoll ist eine geordnete Darstellung überprüfbarer Fakten: letzter Kontakt, Gesundheitslage, mögliche Notsituation, bekannte Begleitpersonen und Unterlagen zur Bewilligung des Ausgangs.

Praxisübersicht

Nichtrückkehr richtig einordnen

Vom ersten Alarm zur rechtlichen Prüfung

Nichtrückkehr richtig einordnen
Thema Prüffrage Erster Schritt
Verspätung Verspätung Zeitpunkt, Kontakt und mögliche Notlage sichern Nicht spekulieren, Fakten sammeln
Fahndung Fahndung Sicherheitsbehörden oder Rückführung eingeschaltet Anwaltliche Koordination vor Aussagen
Vollzugsfolge Vollzugsfolge Lockerungen und Prognose gefährdet Stabilisierung und Belege vorbereiten
Neuer Antrag Neuer Antrag Spätere Lockerung wird strenger geprüft Erklärung, Sicherungen und Zeitplan vorlegen

Die Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind geltendes Recht, konkrete Entscheidung und Aktenlage.

Folgen für Lockerungen und Vollzugsplan

Nach einer Nichtrückkehr wird die Vollzugsbehörde künftige Lockerungen regelmäßig sehr streng prüfen. Das betrifft Ausgang, Freigang, Außenbeschäftigung und andere Formen gelockerten Vollzugs. Der Vorfall kann auch im Vollzugsplan und bei der späteren bedingten Entlassung eine Rolle spielen, weil Zuverlässigkeit ein zentrales Prognoseelement ist.

Das bedeutet nicht, dass jede spätere Lockerung endgültig ausgeschlossen ist. Aber ein neuer Antrag braucht mehr als Zeitablauf. Er muss erklären, was passiert ist, warum eine Wiederholung nicht zu erwarten ist und welche Sicherungen bestehen. Dazu können stabile Unterkunft, Therapie, Arbeit, Familienunterstützung oder eine klare Begleitstruktur zählen.

Was Angehörige zuerst tun sollten

Angehörige stehen in dieser Situation unter hohem Druck. Der wichtigste erste Schritt ist nicht eine juristische Wertung, sondern Ordnung der Fakten. Wann war der Ausgang bewilligt, welche Auflagen gab es, wann sollte die Rückkehr erfolgen, wann gab es den letzten Kontakt und welche objektiven Gründe könnten die Rückkehr verhindert haben?

Parallel sollte möglichst früh anwaltlicher Kontakt hergestellt werden. Das gilt besonders, wenn Polizei oder Justizanstalt bereits Fragen stellt. Eine sachliche, vollständige und nicht beschönigende Aufarbeitung ist die Grundlage dafür, später zwischen Fehler, Notfall und bewusstem Entziehen zu unterscheiden.

Wichtig: Diese Frage ist keine Anleitung zum Untertauchen. Er erklärt die rechtlichen Folgen einer bereits eingetretenen Nichtrückkehr und die ersten Schritte zur Schadensbegrenzung.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Ist eine verspätete Rückkehr immer Flucht? +

Nein. Entscheidend sind Dauer, Grund, Kontaktlage und konkrete Umstände. Eine belegbare Notlage ist anders zu bewerten als bewusstes Entziehen.

Dürfen Angehörige mit der Polizei sprechen? +

Angehörige sollten keine falschen Angaben machen und keine Spekulationen äußern. Vor Aussagen zu heiklen Punkten ist anwaltliche Rücksprache sinnvoll.

Sind künftige Ausgänge nach einer Nichtrückkehr ausgeschlossen? +

Nicht zwingend. Die Prognose wird aber deutlich strenger. Ein neuer Antrag braucht eine nachvollziehbare Erklärung des Vorfalls und konkrete Sicherungen gegen Wiederholung.

Themen
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