haftrecht.at
Strafhaft

Haftunterbrechung bei Todesfall, Pflegefall oder Krankenhaus: § 99 StVG und Belege

Haftunterbrechung nach § 99 StVG bei Todesfall, Krankenhaus oder Pflegefall: Welche Belege rasch zählen.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Haftrecht und Freiheitsentzug

Wenn jemand in Haft sitzt, zählt jede Stunde. Ein Ansprechpartner, der Sie persönlich begleitet, vom Haftprüfungstermin bis zur Entlassung.

14. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein Todesfall, ein Begräbnis, ein akuter Pflegefall oder ein Krankenhausereignis löst in Strafhaft oft enormen Zeitdruck aus. § 99 StVG kennt die Unterbrechung der Freiheitsstrafe, aber nur unter engen Voraussetzungen und nicht als automatische Freigabe.

Der Unterschied zum allgemeinen Beitrag über § 99 StVG liegt hier in der Notfallarbeit. Es geht um Sterbeurkunde, Krankenhausbestätigung, Familienverhältnis, Termin, Rückkehrplan und Kontaktperson, also um Belege, die schnell und prüfbar vorliegen müssen.

Schnelle Einordnung

Welche Notlage soll belegt werden?

§ 99 StVG erlaubt unter engen Voraussetzungen eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe bis zu acht Tagen, etwa bei lebensgefährlicher Erkrankung oder Begräbnis nahestehender Personen. Der Antrag braucht klare Belege.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welcher Anlass ist der Kern?

Wählen Sie den Anlass, der gerade vorbereitet werden muss.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Sterbeurkunde und Termin

Bei Todesfall oder Begräbnis zählen belastbare Dokumente. Wichtig sind Sterbeurkunde, Bestattungsbestätigung, Datum, Ort und Familienverhältnis.

02

Krankenhauslage belegen

Bei lebensgefährlicher Erkrankung braucht es eine konkrete medizinische Bestätigung, nicht nur eine mündliche Nachricht.

03

Unaufschiebbarkeit zeigen

Bei Pflegefall oder persönlichem Nottermin muss erklärt werden, warum die Angelegenheit jetzt und nicht später erledigt werden muss.

04

Rückkehr absichern

§ 99 StVG ist eine Unterbrechung, keine Entlassung. Rückkehrzeit, Unterkunft und Erreichbarkeit sollten deshalb schon im Antrag geordnet sein.

§ 99 StVG im Krisenfall richtig lesen

§ 99 StVG nennt konkrete Fallgruppen. Bei einer voraussichtlich noch zu verbüßenden Strafzeit von höchstens drei Jahren kann eine Unterbrechung bis zu acht Tagen unter anderem für den Besuch einer lebensgefährlich erkrankten oder verletzten nahestehenden Person, für ein Begräbnis oder für wichtige Familienangelegenheiten im Zusammenhang damit in Betracht kommen.

Zusätzlich verlangt die Norm eine Gefährlichkeitsprüfung und einen gesicherten Rahmen, etwa Unterkunft und Unterhalt während der Unterbrechung. Der Antrag muss daher Anlass und Rückkehrplan zugleich erklären.

Welche Belege schnell beschafft werden sollten

Je knapper die Zeit, desto wichtiger ist ein klarer Dokumentensatz. Bei Todesfall oder Begräbnis zählen Sterbeurkunde, Bestattungstermin und Nachweis des Naheverhältnisses. Bei Krankenhauslagen zählen medizinische Bestätigung, Besuchs- oder Kontaktmöglichkeit und eine Kontaktperson.

Bei Pflegefall oder unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheit sollte der Antrag erklären, warum gerade die inhaftierte Person handeln muss. Bloße Betroffenheit genügt nicht immer.

Unterbrechung, Ausführung und Lockerung trennen

Nicht jeder Termin außerhalb der Anstalt ist eine Unterbrechung. Eine Ausführung, ein Ausgang oder eine Vollzugslockerung kann je nach Lage anders zu prüfen sein. Bei bereits laufender Strafhaft ist § 99 StVG aber der zentrale Anknüpfungspunkt für eine kurze Unterbrechung.

Diese Einordnung ist wichtig, damit nicht der falsche Antrag gestellt wird. Der Notfall sollte deshalb zuerst rechtlich eingeordnet und dann mit passenden Belegen unterstützt werden.

Notfallcheck

Welche Belege bei welchem Anlass zählen

Die Übersicht hilft, Unterlagen schnell zu sortieren.

Belege für eine Unterbrechung nach § 99 StVG
Anlass Beleg Zusatzfrage
Todesfall Todesfall Sterbeurkunde, Begräbnistermin Naheverhältnis?
Krankheit Krankheit Krankenhausbestätigung Lebensgefährliche Lage?
Pflege Pflege Ärztliche oder behördliche Bestätigung Warum gerade jetzt?
Rückkehr Rückkehr Adresse, Telefon, Plan Wiederantritt gesichert?

Die Voraussetzungen des § 99 StVG bleiben eng. Eine Einzelfallprüfung ist nötig.

Wichtig: Die Unterbrechung nach § 99 StVG ist zeitlich eng. Rückkehrtermin und Erreichbarkeit müssen von Anfang an mitgedacht werden.

Häufige Fragen

Was Angehörige und Betroffene häufig fragen

Gibt es bei Todesfall automatisch Haftunterbrechung? +

Nein. § 99 StVG nennt zwar Begräbnis und lebensgefährliche Erkrankung als relevante Anlässe, verlangt aber weitere Voraussetzungen und eine Prüfung.

Welche Unterlagen sind am dringendsten? +

Sterbeurkunde oder Krankenhausbestätigung, Termin, Ort, Familienverhältnis, Kontaktperson und Rückkehrplan sollten möglichst rasch gesammelt werden.

Ist das dasselbe wie eine Vollzugslockerung? +

Nein. Unterbrechung, Ausführung, Ausgang und Lockerung sind unterschiedlich. Der richtige Weg hängt vom Anlass und vom Vollzugsstand ab.

Themen
strafhafthaftunterbrechungparagraph-99-stvgtodesfallkrankenhaus

Verhaftung? Festnahme? Haftbefehl?

Bei Freiheitsentzug zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags. In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg