Zu sichern sind Urteil, Strafantritt, Strafrest, Vollzugsplan, Berichte über Verhalten im Vollzug, Nachweise zu Arbeit, Unterkunft, Familie, Gesundheit und Wiedergutmachung. Dazu kommen konkrete Gründe, warum der Fall außergewöhnlich sein soll.
Eine bloße Bitte reicht nicht. Hilfreich ist eine kurze Chronologie: Was wurde entschieden, wie lange läuft der Vollzug bereits, welche Entwicklung ist dokumentiert und welche Härte entsteht im konkreten Fall. Angehörige können diese Unterlagen sammeln, sollten aber keine Tatsachen behaupten, die nicht belegbar sind.