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Geschäftsverbot in Strafhaft: Firma, Verein und Verträge aus der Haft

Geschäftsverbot in Strafhaft: was Selbstständige, Geschäftsführer und Angehörige bei Firmen, Vereinen und Verträgen beachten sollten.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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29. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Haft beendet wirtschaftliche Verantwortung nicht automatisch. Gleichzeitig kann das StVG Geschäfte aus der Anstalt begrenzen, wenn sie den Vollzug stören, Dritte gefährden oder gegen Anstaltsregeln laufen.

Der BMJ-Entwurf erwähnt eine Ausweitung des Geschäftsverbotes auf juristische Personen im Zusammenhang mit § 30 StVG und eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 StVG. Bis zur Gesetzwerdung ist sauber zwischen geltendem Recht, Entwurf und konkreter Anstaltsentscheidung zu unterscheiden.

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01 Frage 1

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Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.

Der BMJ-Entwurf erwähnt eine Ausweitung des Geschäftsverbotes auf juristische Personen im Zusammenhang mit § 30 StVG und eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 StVG. Bis zur Gesetzwerdung ist sauber zwischen geltendem Recht, Entwurf und konkreter Anstaltsentscheidung zu unterscheiden.

02

Unterlagen, Zustelldaten und Belege vollständig sichern.

Zu sammeln sind Firmenbuchauszug, Vollmachten, Bankzugänge, Verträge, Fristen, Poststücke, Anstaltskorrespondenz und jede Weisung zum Geschäftsverkehr. Besonders wichtig ist, wer außerhalb der Haft rechtswirksam handeln darf.

03

Nächsten Schritt nicht aus dem Bauch heraus wählen.

Zuerst ist eine rechtmäßige Vertretung zu organisieren. Danach müssen Zahlungsfristen, Post und laufende Verträge priorisiert werden, bevor aus der Haft heraus neue Geschäfte angestoßen werden.

Rechtsrahmen und Einordnung

Der BMJ-Entwurf erwähnt eine Ausweitung des Geschäftsverbotes auf juristische Personen im Zusammenhang mit § 30 StVG und eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 StVG. Bis zur Gesetzwerdung ist sauber zwischen geltendem Recht, Entwurf und konkreter Anstaltsentscheidung zu unterscheiden.

Haft beendet wirtschaftliche Verantwortung nicht automatisch. Gleichzeitig kann das StVG Geschäfte aus der Anstalt begrenzen, wenn sie den Vollzug stören, Dritte gefährden oder gegen Anstaltsregeln laufen.

Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten

Zu sammeln sind Firmenbuchauszug, Vollmachten, Bankzugänge, Verträge, Fristen, Poststücke, Anstaltskorrespondenz und jede Weisung zum Geschäftsverkehr. Besonders wichtig ist, wer außerhalb der Haft rechtswirksam handeln darf.

Prüfspur

Drei Punkte, die früh getrennt werden sollten

Die Tabelle trennt Rechtsfrage, Unterlagen und praktisches Risiko.

Prüfspur für die erste anwaltliche Einordnung
Punkt Worauf es ankommt Praktische Folge
Rechtsrahmen und Einordnung Rechtsrahmen und Einordnung Haft beendet wirtschaftliche Verantwortung nicht automatisch. Gleichzeitig kann das StVG Geschäfte aus der Anstalt begrenzen, wenn sie den Vollzug stören, Dritte gefährden oder gegen Anstaltsregeln laufen. Der BMJ-Entwurf erwähnt eine Ausweitung des Geschäftsverbotes auf juristische Personen im Zusammenhang mit § 30 StVG und eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 StVG. Bis zur Gesetzwerdung ist sauber zwischen geltendem Recht, Entwurf und konkreter Anstaltsentscheidung zu unterscheiden.
Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Zu sammeln sind Firmenbuchauszug, Vollmachten, Bankzugänge, Verträge, Fristen, Poststücke, Anstaltskorrespondenz und jede Weisung zum Geschäftsverkehr. Besonders wichtig ist, wer außerhalb der Haft rechtswirksam handeln darf. Zuerst ist eine rechtmäßige Vertretung zu organisieren. Danach müssen Zahlungsfristen, Post und laufende Verträge priorisiert werden, bevor aus der Haft heraus neue Geschäfte angestoßen werden.
Typische Fehler in der Praxis Typische Fehler in der Praxis Riskant sind verdeckte Weisungen über Angehörige, unterschriebene Blankodokumente und unklare Bank- oder Vereinsbefugnisse. Solche Konstruktionen können wirtschaftlich schaden und im Vollzug neue Probleme auslösen. Zuerst ist eine rechtmäßige Vertretung zu organisieren. Danach müssen Zahlungsfristen, Post und laufende Verträge priorisiert werden, bevor aus der Haft heraus neue Geschäfte angestoßen werden.

Typische Fehler in der Praxis

Riskant sind verdeckte Weisungen über Angehörige, unterschriebene Blankodokumente und unklare Bank- oder Vereinsbefugnisse. Solche Konstruktionen können wirtschaftlich schaden und im Vollzug neue Probleme auslösen.

Was jetzt als nächster Schritt sinnvoll ist

Zuerst ist eine rechtmäßige Vertretung zu organisieren. Danach müssen Zahlungsfristen, Post und laufende Verträge priorisiert werden, bevor aus der Haft heraus neue Geschäfte angestoßen werden.

Wichtig: Der BMJ-Text vom 24. Juni 2026 ist ein Ministerialentwurf. Die Begutachtungsfrist endet am 5. August 2026. Für laufende Fälle muss daher immer zwischen geltender Rechtslage und vorgeschlagener Änderung unterschieden werden.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Darf ein Geschäftsführer aus der Strafhaft weiter handeln? +

Das hängt von Vollmacht, Organstellung, Anstaltsregeln und dem konkreten Geschäft ab. Pauschal sicher ist das nicht.

Was bedeutet Geschäftsverbot im Entwurf? +

Der Entwurf will den Bereich bestimmter geschäftlicher Tätigkeiten im Vollzug präzisieren und erweitern.

Was sollten Angehörige zuerst tun? +

Vollmachten, Firmenunterlagen, Fristen und Post sichern, bevor sie eigenständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen.

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