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Mehrere Freiheitsstrafen: Welche Strafe zuerst vollzogen wird

Mehrere Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafe und Strafblock: was § 1 Z 5 StVG im Entwurf zur Vollzugsreihenfolge vorsieht.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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27. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Wenn mehrere Freiheitsstrafen zusammentreffen, entscheidet die Reihenfolge des Vollzugs über Strafzeit, Planung und mögliche Anträge. Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 will § 1 Z 5 StVG genauer fassen und den Strafblock ausdrücklich mit § 46 Abs 5 StGB verknüpfen.

Hier geht es um nicht nochmals den allgemeinen Überblick zur Strafvollzugsnovelle 2026, sondern die konkrete Frage der Vollzugsreihenfolge. Für Betroffene mit mehreren Urteilen, Ersatzfreiheitsstrafen oder Auslandsbezug kann diese Reihenfolge praktische Auswirkungen auf Entlassungsplanung und Rechtsschutz haben.

Schnelle Einordnung

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Der Entwurf ersetzt keine Prüfung des konkreten Vollzugsakts. Die Auswahl hilft, Unterlagen und Prüfspur zu ordnen.

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01 Frage 1

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01

Entwurf prüfen, aber geltendes Recht nicht übersehen.

Die Strafvollzugsnovelle 2026 ist derzeit ein Ministerialentwurf. Für laufende Verfahren gilt die aktuelle Rechtslage. Trotzdem zeigt der Entwurf, welche Argumente und Unterlagen vorbereitet werden sollten.

02

Aktuellen Vollzugsakt sichern und Rechtsgrundlage klären.

Wenn bereits eine Entscheidung der Justizanstalt, des Vollzugsgerichts oder einer Behörde vorliegt, zählt zuerst der konkrete Inhalt. Sichern Sie Bescheid, Verständigung, Zustelldatum und Belege.

03

Frist, Zuständigkeit und Ziel der Beschwerde trennen.

Rechtsschutz im Vollzug hängt davon ab, wer entschieden hat und welche Maßnahme betroffen ist. Eine Beschwerde sollte die tragende Begründung konkret angreifen.

Was § 1 Z 5 StVG im Entwurf ordnet

Der Entwurf formuliert den Begriff der Strafzeit präziser und spricht ausdrücklich vom Strafblock im Sinn des § 46 Abs 5 StGB. Freiheitsstrafen sollen vor Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden. Im Übrigen soll die Reihenfolge nach dem Einlangen der Strafvollzugsanordnungen in der Justizanstalt bestimmt werden.

Treffen mehrere Anordnungen gleichzeitig ein, soll zuerst jene Freiheitsstrafe vollzogen werden, deren Ausspruch am längsten rechtskräftig ist. Bei möglicher Vollstreckung durch das Ausland sollen kürzere Freiheitsstrafen vor längeren vollzogen werden. Ein bereits begonnener Vollzug der längeren Strafe soll unterbrochen und später fortgesetzt werden.

Warum die Reihenfolge praktisch wichtig ist

Die Reihenfolge beeinflusst, wann Anträge sinnvoll sind, welche Strafzeit Grundlage für Lockerungen ist und ob eine Ersatzfreiheitsstrafe die Planung erschwert. Angehörige sehen oft nur mehrere Aktenzeichen. Die Justizanstalt betrachtet aber das Einlangen der Vollzugsanordnungen.

Bei internationalem Bezug muss zusätzlich geklärt werden, ob Vollstreckung im Ausland realistisch ist. Diese Prüfung kann die Reihenfolge verändern und sollte früh erfolgen.

Welche Unterlagen gebraucht werden

Nötig sind Urteile, Rechtskraftbestätigungen, Strafvollzugsanordnungen und Informationen zu Ersatzfreiheitsstrafen. Wichtig ist auch, wann die Anordnungen in der Justizanstalt eingelangt sind.

Bei Auslandsbezug kommen Unterlagen zu Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und möglichen Vollstreckungswegen hinzu. Eine schriftliche Klärung ist besser als eine bloß mündliche Auskunft.

Wichtig: Der BMJ-Text vom 24. Juni 2026 ist ein Ministerialentwurf. Die Begutachtungsfrist endet am 5. August 2026. Der Beitrag unterscheidet daher bewusst zwischen geltender Rechtslage und vorgeschlagener Änderung.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Gilt die neue Reihenfolge schon? +

Nein. Sie steht im Ministerialentwurf. Bis zu Beschluss und Kundmachung gilt die aktuelle Rechtslage.

Kommt eine Freiheitsstrafe vor einer Ersatzfreiheitsstrafe? +

Der Entwurf formuliert diese Grundregel ausdrücklich. Ersatzfreiheitsstrafen verschwinden dadurch aber nicht.

Warum kann eine kürzere Strafe zuerst kommen? +

Bei möglicher Vollstreckung durch das Ausland soll diese praktisch erreichbar bleiben.

Themen
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