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Gitarre und Keyboard im Haftraum: Sicherheitsprüfung, Ruhezeiten und Verwahrung

Gitarre oder Keyboard im Haftraum: Wie Besitz, Sicherheitsprüfung, Hausordnung, Ruhezeiten und Verwahrung nach dem StVG zu prüfen sind.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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10. September 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Gitarre oder ein Keyboard darf in einer österreichischen Justizanstalt nicht allein deshalb im Haftraum bleiben, weil es sich um ein privates Musikinstrument handelt. Entscheidend sind die konkrete Überlassung, die Sicherheitsprüfung, die Hausordnung und die Einhaltung der Tageseinteilung. § 33 StVG verlangt, dass überlassene Gegenstände verzeichnet werden; bei drohendem Missbrauch müssen sie wieder abgenommen werden.

Für die Prüfung zählen daher Instrumenttyp, Bauweise, Stromversorgung, Zubehör, Aufbewahrungsort und die konkrete Nutzung. Eine österreichweit einheitliche Erlaubnis für jede Gitarre oder jedes Keyboard lässt sich aus dem StVG nicht ableiten. Dieser Beitrag trennt Besitz, Nutzung, Ruhezeiten und Verwahrung.

Musikinstrument im Haftraum

Welche Frage soll zuerst geklärt werden?

Ordnen Sie den konkreten Vorgang ein. Die Hausordnung und die Entscheidung der Justizanstalt bleiben maßgeblich.

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir antworten innerhalb eines Werktags. Bei einer laufenden Frist rufen Sie uns bitte zusätzlich an.

01 Frage 1

Was ist mit dem Instrument passiert?

Gitarre und Keyboard können sich bei Bauweise, Zubehör und Stromversorgung unterschiedlich auf die Sicherheitsprüfung auswirken.

Alle Pfade im Überblick

Instrument im Haftraum einordnen.

01

Instrument, Zubehör und geplante Nutzung vorab genau bezeichnen.

Beschreiben Sie Marke, Modell, Maße, Materialien, Zubehör und Stromversorgung. Bitten Sie um eine konkrete Entscheidung, ob das Instrument überlassen wird und wie es im Haftraum aufbewahrt werden darf. § 33 StVG schützt keinen pauschalen Anspruch auf jedes private Instrument, verlangt aber eine klare Einordnung der überlassenen Gegenstände.

02

Die Sicherheitsbedenken müssen am konkreten Instrument geprüft werden.

Eine Ablehnung sollte sich auf die konkrete Bauweise, das Zubehör oder die Verwendung beziehen. Halten Sie fest, ob es um Saiten, scharfe oder abnehmbare Teile, Kabel, Batterien, Netzgeräte oder eine andere konkrete Gefahr geht. § 26 StVG verpflichtet zur Beachtung von Anordnungen und zum Unterlassen von Verhalten, das Sicherheit oder Ordnung gefährden könnte.

03

Ruhezeiten ergeben sich aus Hausordnung, Tageseinteilung und konkreter Anordnung.

Das StVG nennt für das Spielen im Haftraum keine allgemeine österreichweite Uhrzeit. § 25 StVG verweist auf die Hausordnung, § 26 Abs. 3 StVG auf die Tageseinteilung. Vergleichen Sie daher die geltende Regel mit Datum, Dauer, Lautstärke, Ort und Reaktion der Anstalt. Ein Keyboard mit Kopfhörer und eine akustische Gitarre können praktisch unterschiedlich bewertet werden, begründen aber beide keinen Freibrief.

04

Abnahme, Verzeichnis und Verwahrung getrennt prüfen.

Wurde das Instrument abgenommen, sind Gegenstand, Zeitpunkt, Grund und Verwahrort festzuhalten. § 33 Abs. 3 StVG sieht die Verzeichnung überlassener Gegenstände vor und erlaubt die neuerliche Abnahme, wenn ein Missbrauch zu besorgen ist. Für nicht überlassene oder später einlangende Gegenstände ist zusätzlich § 41 StVG zu prüfen.

Wann Gitarre oder Keyboard überlassen werden können

§ 33 StVG regelt den Besitz von Gegenständen. Strafgefangene dürfen grundsätzlich nur Geld und Gegenstände in ihrem Gewahrsam haben, die ihnen bei der Aufnahme belassen oder später ordnungsgemäß überlassen wurden. Eigene Gegenstände dürfen nur in dem Umfang überlassen werden, in dem sie bei der Aufnahme hätten belassen werden müssen, soweit das Gesetz keine Sonderregel vorsieht.

Für ein Musikinstrument bedeutet das: Die private Eigentümerstellung allein entscheidet nicht. Die Anstalt muss Instrument und Zubehör einordnen. Bei einem Keyboard gehören dazu etwa Netzgerät, Kabel, Batterien, Ständer und Kopfhörer. Bei einer Gitarre sind unter anderem Saiten, Ersatzteile, Tasche und mögliche abnehmbare Teile zu benennen. Die konkrete Hausordnung kann zusätzliche Abläufe für Antrag, Kontrolle und Aufbewahrung vorsehen.

Welche Sicherheitsprüfung bei Instrumenten zählt

Die Sicherheitsprüfung muss am konkreten Gegenstand ansetzen. § 26 Abs. 2 StVG verpflichtet Strafgefangene, alles zu unterlassen, was Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden könnte. § 33 Abs. 3 StVG sieht außerdem vor, dass überlassene Gegenstände bei drohendem Missbrauch wieder abgenommen werden. Daraus folgt keine automatische Einstufung jeder Gitarre und jedes Keyboards als verboten.

Für eine nachvollziehbare Prüfung gehören technische Angaben und Zubehör vollständig zum Antrag. Bei einem Keyboard können Stromversorgung, Kabel, Batteriefach, Lautsprecher und Kopfhörer relevant sein. Bei einer Gitarre können Bauart, Saiten, Werkzeug, Ersatzteile und Koffer eine Rolle spielen. Wer nur „Musikinstrument“ schreibt, lässt die entscheidenden Tatsachen offen.

Wie Ruhezeiten und Nutzung im Haftraum zu prüfen sind

Das StVG legt keine allgemeine Uhrzeit fest, zu der in jedem Haftraum Musik gespielt werden darf oder verboten ist. § 25 StVG verpflichtet den Anstaltsleiter, allgemeine Anordnungen über den Vollzug und das Verhalten der Strafgefangenen in einer Hausordnung zusammenzufassen. Nach § 26 Abs. 3 StVG ist die Tageseinteilung einzuhalten.

Die Prüfung braucht deshalb die Hausordnung der konkreten Anstalt und den tatsächlichen Ablauf. Zu dokumentieren sind Spielbeginn, Dauer, Lautstärke, verwendeter Kopfhörer, Mitgefangene, Beschwerden und konkrete Anordnungen. Ein Instrument darf nur so genutzt werden, dass Sicherheit und Ordnung sowie die berechtigten Abläufe in der Anstalt gewahrt bleiben. Eine pauschale Berufung auf „Ruhezeiten“ ersetzt keine konkrete Auskunft über die geltende Regel.

Was bei Abnahme und Verwahrung zu dokumentieren ist

Wird ein bereits überlassenes Instrument abgenommen, sollten Anlass, Zeitpunkt, Gegenstand, Zubehör und Zustand festgehalten werden. § 33 Abs. 3 StVG knüpft die neuerliche Abnahme an die Besorgnis eines Missbrauchs. Für Gegenstände, die bei der Aufnahme abgenommen werden oder später einlangen und nicht überlassen werden, enthält § 41 StVG Regeln zur Verzeichnung und Aufbewahrung. Gegenstände, die besondere Verwahrung benötigen oder verderblich sind, sind zurückzuweisen.

Eine konkrete Entscheidung, Anordnung oder ein Verhalten von Bediensteten kann nach § 120 StVG beschwerdefähig sein, wenn dadurch Rechte der inhaftierten Person betroffen sind. Die Beschwerde muss den Vorgang und die Gründe bezeichnen. Die maßgebliche Frist hängt vom konkreten Vorgang und vom Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder Kenntnis ab. Zugang, Begründung und vollständige Verzeichnisdaten sollten daher sofort gesichert werden.

Prüfpunkte

Besitz, Nutzung und Verwahrung auseinanderhalten

Die Rechtsfolge hängt vom konkreten Instrument und vom dokumentierten Anstaltsvorgang ab.

Musikinstrumente im Haftraum
Vorgang Rechtsgrundlage Erster Prüfschritt
Geplante Überlassung § 33 StVG Instrument, Zubehör und Besitzfreigabe klären
Sicherheitsbedenken § 26 Abs. 2 und § 33 Abs. 3 StVG Konkrete Bauweise und Gefahr benennen lassen
Nutzung im Haftraum §§ 25 und 26 StVG Hausordnung und Tageseinteilung prüfen
Abnahme oder Verwahrung §§ 33 Abs. 3 und 41 StVG Verzeichnis, Grund und Verwahrort sichern
Beschwerde § 120 StVG Entscheidung, Zugang und Beschwerdegrund dokumentieren

Eine allgemeine Ruhezeit oder eine automatische Erlaubnis für jedes Instrument lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich bleibt die konkrete Regelung und Entscheidung.

Wichtig: Das StVG enthält keine österreichweit einheitliche Erlaubnis für Gitarre oder Keyboard im Haftraum. Vor Übergabe und Nutzung müssen Instrument, Zubehör, Sicherheitsprüfung, Hausordnung und Tageseinteilung konkret geklärt werden.

Häufige Fragen

Gitarre und Keyboard im Haftraum

Darf eine inhaftierte Person eine eigene Gitarre behalten? +

Das hängt von der ordnungsgemäßen Überlassung, der konkreten Gitarre, dem Zubehör und den Sicherheitsregeln ab. § 33 StVG begründet keine pauschale Erlaubnis für jedes private Instrument.

Gilt für ein Keyboard eine andere Prüfung als für eine Gitarre? +

Die Rechtsgrundlage ist dieselbe, die Tatsachen können sich aber unterscheiden. Bei einem Keyboard sind etwa Stromversorgung, Kabel, Batterien, Lautsprecher und Kopfhörer zu prüfen. Bei einer Gitarre können Bauart, Saiten, Ersatzteile und Tasche relevant sein.

Gibt es feste österreichweite Ruhezeiten für Musik im Haftraum? +

Das StVG legt keine allgemeine Uhrzeit für alle Justizanstalten fest. § 25 StVG verweist auf die Hausordnung, § 26 Abs. 3 StVG auf die Tageseinteilung. Die konkrete Anstalt muss daher geprüft werden.

Darf ein überlassenes Instrument später abgenommen werden? +

§ 33 Abs. 3 StVG sieht die neuerliche Abnahme überlassener Gegenstände vor, wenn ein Missbrauch zu besorgen ist. Anlass, Instrument, Zubehör und Begründung sollten dokumentiert werden.

Was kann man gegen eine Ablehnung oder Abnahme tun? +

Sichern Sie die konkrete Entscheidung, den Zugang, die Begründung und die Angaben zum Instrument. Eine die Rechte betreffende Entscheidung, Anordnung oder ein entsprechendes Verhalten kann nach § 120 StVG beschwerdefähig sein. Die Frist hängt vom konkreten Vorgang ab.

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