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Bedarfsgegenstände in Strafhaft: Körperpflege, Eigengeld und Hausgeld

Bedarfsgegenstände und Körperpflege in Strafhaft: was mit Eigengeld und Hausgeld nach dem StVG möglich ist.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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30. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Bedarfsgegenstände wirken banal, sind für den Alltag in Haft aber entscheidend. Es geht um Körperpflege, kleine notwendige Sachen, Beschaffung über die Anstalt und die Frage, welches Geld dafür verwendet werden darf.

Der BMJ-Entwurf nennt eine Flexibilisierung bei Bedarfsgegenständen nach § 42 Abs 3 StVG. Bis zur Gesetzwerdung bleibt zu prüfen, welche Anstaltsordnung, welche Kontoregel und welche konkrete Bewilligung gilt.

Schnelle Einordnung

Welche Unterlagen und Schritte zählen jetzt?

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01 Frage 1

Welche Spur passt zu Ihrer Situation?

Die Auswahl ersetzt keine Prüfung des konkreten Falls, ordnet aber Unterlagen und nächste Schritte.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.

Der BMJ-Entwurf nennt eine Flexibilisierung bei Bedarfsgegenständen nach § 42 Abs 3 StVG. Bis zur Gesetzwerdung bleibt zu prüfen, welche Anstaltsordnung, welche Kontoregel und welche konkrete Bewilligung gilt.

02

Unterlagen, Zustelldaten und Belege vollständig sichern.

Zu klären sind Kontostand, Hausgeld, Eigengeld, Einkaufslisten, Anstaltsregeln, medizinische Notwendigkeit und bisherige Ablehnungen. Angehörige sollten nicht einfach Pakete schicken, ohne die aktuelle Anstaltsregel zu kennen.

03

Nächsten Schritt nicht aus dem Bauch heraus wählen.

Praktisch sollte zuerst die aktuelle Liste erlaubter Gegenstände angefordert werden. Danach kann ein konkreter Antrag mit Begründung und Finanzierungsquelle gestellt werden, statt allgemein um Verbesserung der Ausstattung zu bitten.

Rechtsrahmen und Einordnung

Der BMJ-Entwurf nennt eine Flexibilisierung bei Bedarfsgegenständen nach § 42 Abs 3 StVG. Bis zur Gesetzwerdung bleibt zu prüfen, welche Anstaltsordnung, welche Kontoregel und welche konkrete Bewilligung gilt.

Bedarfsgegenstände wirken banal, sind für den Alltag in Haft aber entscheidend. Es geht um Körperpflege, kleine notwendige Sachen, Beschaffung über die Anstalt und die Frage, welches Geld dafür verwendet werden darf.

Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten

Zu klären sind Kontostand, Hausgeld, Eigengeld, Einkaufslisten, Anstaltsregeln, medizinische Notwendigkeit und bisherige Ablehnungen. Angehörige sollten nicht einfach Pakete schicken, ohne die aktuelle Anstaltsregel zu kennen.

Prüfspur

Drei Punkte, die früh getrennt werden sollten

Die Tabelle trennt Rechtsfrage, Unterlagen und praktisches Risiko.

Prüfspur für die erste anwaltliche Einordnung
Punkt Worauf es ankommt Praktische Folge
Rechtsrahmen und Einordnung Rechtsrahmen und Einordnung Bedarfsgegenstände wirken banal, sind für den Alltag in Haft aber entscheidend. Es geht um Körperpflege, kleine notwendige Sachen, Beschaffung über die Anstalt und die Frage, welches Geld dafür verwendet werden darf. Der BMJ-Entwurf nennt eine Flexibilisierung bei Bedarfsgegenständen nach § 42 Abs 3 StVG. Bis zur Gesetzwerdung bleibt zu prüfen, welche Anstaltsordnung, welche Kontoregel und welche konkrete Bewilligung gilt.
Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Zu klären sind Kontostand, Hausgeld, Eigengeld, Einkaufslisten, Anstaltsregeln, medizinische Notwendigkeit und bisherige Ablehnungen. Angehörige sollten nicht einfach Pakete schicken, ohne die aktuelle Anstaltsregel zu kennen. Praktisch sollte zuerst die aktuelle Liste erlaubter Gegenstände angefordert werden. Danach kann ein konkreter Antrag mit Begründung und Finanzierungsquelle gestellt werden, statt allgemein um Verbesserung der Ausstattung zu bitten.
Typische Fehler in der Praxis Typische Fehler in der Praxis Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Geld von außen automatisch frei verfügbar ist. Im Strafvollzug ist zu trennen, wofür Hausgeld, Rücklage und Eigengeld verwendet werden dürfen und ob die Anstalt eine Sache zulässt. Praktisch sollte zuerst die aktuelle Liste erlaubter Gegenstände angefordert werden. Danach kann ein konkreter Antrag mit Begründung und Finanzierungsquelle gestellt werden, statt allgemein um Verbesserung der Ausstattung zu bitten.

Typische Fehler in der Praxis

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Geld von außen automatisch frei verfügbar ist. Im Strafvollzug ist zu trennen, wofür Hausgeld, Rücklage und Eigengeld verwendet werden dürfen und ob die Anstalt eine Sache zulässt.

Was jetzt als nächster Schritt sinnvoll ist

Praktisch sollte zuerst die aktuelle Liste erlaubter Gegenstände angefordert werden. Danach kann ein konkreter Antrag mit Begründung und Finanzierungsquelle gestellt werden, statt allgemein um Verbesserung der Ausstattung zu bitten.

Wichtig: Der BMJ-Text vom 24. Juni 2026 ist ein Ministerialentwurf. Die Begutachtungsfrist endet am 5. August 2026. Für laufende Fälle muss daher immer zwischen geltender Rechtslage und vorgeschlagener Änderung unterschieden werden.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Dürfen Angehörige Körperpflegeprodukte direkt schicken? +

Das hängt von der Justizanstalt und ihren aktuellen Regeln ab. Vorher sollte die Zulässigkeit geklärt werden.

Sind Hausgeld und Eigengeld dasselbe? +

Nein. Im Strafvollzug werden Geldarten und Verwendungszwecke unterschieden.

Was bringt der Entwurf zu § 42 Abs 3 StVG? +

Er deutet eine Flexibilisierung bei Bedarfsgegenständen an. Für laufende Fälle zählt aber die geltende Regelung.

Themen
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