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Besondere Sicherheitsmaßnahmen in Strafhaft: Absonderung und Beschwerde

Besondere Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug: wann Absonderung oder Fesselung dokumentiert und bekämpft werden sollte.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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29. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind keine Disziplinarstrafe, sondern Eingriffe zur Gefahrenabwehr im laufenden Vollzug. Gerade deshalb müssen Anlass, Dauer, Begründung und Verhältnismäßigkeit genau dokumentiert werden.

Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 spricht Änderungen im Umfeld von § 106 StVG an. Für laufende Fälle ist entscheidend, ob die Maßnahme auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruht, ob sie notwendig war und ob sie länger dauerte als erforderlich.

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01

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit zuerst klären.

Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 spricht Änderungen im Umfeld von § 106 StVG an. Für laufende Fälle ist entscheidend, ob die Maßnahme auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruht, ob sie notwendig war und ob sie länger dauerte als erforderlich.

02

Unterlagen, Zustelldaten und Belege vollständig sichern.

Wichtig sind Anstaltsverfügung, Uhrzeiten, ärztliche Kontakte, Verletzungsfotos, Zeugennamen, Gesprächsnotizen und jede schriftliche Begründung. Angehörige sollten keine bloßen Vorwürfe sammeln, sondern überprüfbare Tatsachen und Zeitpunkte.

03

Nächsten Schritt nicht aus dem Bauch heraus wählen.

Als erster Schritt sollte die Maßnahme schriftlich rekonstruiert werden. Danach ist zu prüfen, ob eine Vollzugsbeschwerde, eine ärztliche Abklärung oder ein Antrag auf Akteneinsicht sinnvoller ist.

Rechtsrahmen und Einordnung

Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 spricht Änderungen im Umfeld von § 106 StVG an. Für laufende Fälle ist entscheidend, ob die Maßnahme auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruht, ob sie notwendig war und ob sie länger dauerte als erforderlich.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind keine Disziplinarstrafe, sondern Eingriffe zur Gefahrenabwehr im laufenden Vollzug. Gerade deshalb müssen Anlass, Dauer, Begründung und Verhältnismäßigkeit genau dokumentiert werden.

Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten

Wichtig sind Anstaltsverfügung, Uhrzeiten, ärztliche Kontakte, Verletzungsfotos, Zeugennamen, Gesprächsnotizen und jede schriftliche Begründung. Angehörige sollten keine bloßen Vorwürfe sammeln, sondern überprüfbare Tatsachen und Zeitpunkte.

Prüfspur

Drei Punkte, die früh getrennt werden sollten

Die Tabelle trennt Rechtsfrage, Unterlagen und praktisches Risiko.

Prüfspur für die erste anwaltliche Einordnung
Punkt Worauf es ankommt Praktische Folge
Rechtsrahmen und Einordnung Rechtsrahmen und Einordnung Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind keine Disziplinarstrafe, sondern Eingriffe zur Gefahrenabwehr im laufenden Vollzug. Gerade deshalb müssen Anlass, Dauer, Begründung und Verhältnismäßigkeit genau dokumentiert werden. Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 spricht Änderungen im Umfeld von § 106 StVG an. Für laufende Fälle ist entscheidend, ob die Maßnahme auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruht, ob sie notwendig war und ob sie länger dauerte als erforderlich.
Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Welche Unterlagen zuerst gesichert werden sollten Wichtig sind Anstaltsverfügung, Uhrzeiten, ärztliche Kontakte, Verletzungsfotos, Zeugennamen, Gesprächsnotizen und jede schriftliche Begründung. Angehörige sollten keine bloßen Vorwürfe sammeln, sondern überprüfbare Tatsachen und Zeitpunkte. Als erster Schritt sollte die Maßnahme schriftlich rekonstruiert werden. Danach ist zu prüfen, ob eine Vollzugsbeschwerde, eine ärztliche Abklärung oder ein Antrag auf Akteneinsicht sinnvoller ist.
Typische Fehler in der Praxis Typische Fehler in der Praxis Die größte Gefahr liegt in der Vermischung mit Disziplinarmaßnahmen nach § 109 StVG. Wer eine Sicherheitsmaßnahme bekämpft, muss zeigen, warum der konkrete Eingriff unverhältnismäßig, zu lange oder unzureichend begründet war. Als erster Schritt sollte die Maßnahme schriftlich rekonstruiert werden. Danach ist zu prüfen, ob eine Vollzugsbeschwerde, eine ärztliche Abklärung oder ein Antrag auf Akteneinsicht sinnvoller ist.

Typische Fehler in der Praxis

Die größte Gefahr liegt in der Vermischung mit Disziplinarmaßnahmen nach § 109 StVG. Wer eine Sicherheitsmaßnahme bekämpft, muss zeigen, warum der konkrete Eingriff unverhältnismäßig, zu lange oder unzureichend begründet war.

Was jetzt als nächster Schritt sinnvoll ist

Als erster Schritt sollte die Maßnahme schriftlich rekonstruiert werden. Danach ist zu prüfen, ob eine Vollzugsbeschwerde, eine ärztliche Abklärung oder ein Antrag auf Akteneinsicht sinnvoller ist.

Wichtig: Der BMJ-Text vom 24. Juni 2026 ist ein Ministerialentwurf. Die Begutachtungsfrist endet am 5. August 2026. Für laufende Fälle muss daher immer zwischen geltender Rechtslage und vorgeschlagener Änderung unterschieden werden.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Ist Absonderung immer eine Strafe? +

Nein. Absonderung kann eine Sicherheitsmaßnahme sein. Gerade dann kommt es auf Anlass, Dauer und Verhältnismäßigkeit an.

Kann man gegen Fesselung in der Justizanstalt vorgehen? +

Ja, wenn die konkrete Maßnahme rechtswidrig oder unverhältnismäßig war, kommt Rechtsschutz im Vollzug in Betracht.

Was sollten Angehörige dokumentieren? +

Zeitpunkt, Dauer, Begründung, sichtbare Folgen, Zeugen und vorhandene Schriftstücke sind wichtiger als allgemeine Empörung.

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