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Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen: Berufsgeheimnis und Rechtsschutz

Beschlagnahme und Sicherstellung von Verteidigerunterlagen in Österreich: Schutz des Verteidigungsverhältnisses, Verfahren nach § 112 StPO und Rechtsschutz.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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4. September 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Werden Notizen, Briefe, E-Mails oder digitale Dateien aus dem Verteidigungsverhältnis sichergestellt, entscheidet der Inhalt über den Schutz. Das österreichische Strafprozessrecht schützt die vertrauliche Verteidigungskommunikation vor einer Umgehung des Aussageverweigerungsrechts. Eine Sicherstellung darf deshalb nicht wie eine gewöhnliche Beweisaufnahme behandelt werden.

Für die Praxis ist die Unterscheidung wichtig: Die Kriminalpolizei kann Gegenstände sicherstellen, die rechtliche Kontrolle geschützter Aufzeichnungen folgt aber eigenen Regeln. § 112 StPO ordnet die Verwahrung und Sichtung an, wenn sich die betroffene Person auf ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht beruft. Akteneinsicht und Verteidigerkontakt sind davon zu unterscheiden.

Schnelle Einordnung

Welche Situation liegt bei den Verteidigerunterlagen vor?

Die Auswahl ersetzt keine Prüfung des konkreten Beschlusses, hilft aber bei der Sicherung der entscheidenden Unterlagen.

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01 Frage 1

Was ist mit den Unterlagen geschehen?

Wählen Sie die Situation, die am ehesten passt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Widerspruch und gesonderte Verwahrung sofort prüfen.

Bei einem Widerspruch unter Berufung auf ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht dürfen die Unterlagen nicht einfach eingesehen werden. Sicherstellungsprotokoll, Widerspruch und betroffene Unterlagen sollten gesichert werden.

02

Den Verteidigungsbezug der Unterlagen nachvollziehbar machen.

§ 157 Abs. 1 Z 2 StPO schützt das Aussageverweigerungsrecht von Verteidigern über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist. Der Schutz nach § 157 Abs. 2 StPO kann auch Unterlagen erfassen, die sich in der Verfügungsmacht des Beschuldigten befinden und zur Verteidigung erstellt wurden.

03

Einsicht und Verwertung getrennt aufarbeiten.

Wenn geschützte Inhalte bereits gelesen oder verwendet wurden, kommt es auf die genaue Dokumentation an. § 112 Abs. 2 StPO sieht für nicht zum Akt genommene Unterlagen ein Verwertungsverbot für aus der Sichtung gewonnene Erkenntnisse vor. Die konkrete Folge hängt vom Ablauf und vom Inhalt ab.

Welche Verteidigerunterlagen geschützt sein können

§ 157 Abs. 1 Z 2 StPO berechtigt Verteidiger, Rechtsanwälte und weitere dort genannte Berufsgruppen zur Aussageverweigerung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist. § 157 Abs. 2 StPO verbietet, dieses Recht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder durch Zugriff auf gespeicherte Informationen zu umgehen.

Der Schutz kann auch Unterlagen erfassen, die sich beim Beschuldigten oder bei einem Mitbeschuldigten befinden, wenn sie von der verteidigenden Person oder vom Beschuldigten zum Zweck der Beratung oder Verteidigung erstellt wurden. Entscheidend ist daher der konkrete Verteidigungszweck. Der bloße Umstand, dass ein Dokument in einer Kanzlei oder Justizanstalt liegt, beantwortet die Frage noch nicht.

Was bei einem Widerspruch nach § 112 StPO passiert

Widerspricht die betroffene oder anwesende Person der Sicherstellung schriftlicher Aufzeichnungen oder Daten und beruft sie sich auf ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht, müssen die Unterlagen gegen unbefugte Einsicht oder Veränderung gesichert und bei Gericht hinterlegt werden. Auf Antrag ist auch eine getrennte Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft möglich. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dürfen die Unterlagen bis zur Entscheidung über die Einsicht nicht lesen.

Die betroffene Person wird aufgefordert, jene Teile konkret zu bezeichnen, deren Offenlegung das Verschwiegenheitsrecht umgehen würde. Dafür muss eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen eingeräumt werden. Bei einer konkreten Bezeichnung sichtet das Gericht oder in bestimmten Fällen die Staatsanwaltschaft die Unterlagen unter Beiziehung der betroffenen Person. Die Sichtung kann dazu führen, dass einzelne Teile zum Akt genommen werden und andere auszufolgen sind.

Gegen eine Anordnung der Staatsanwaltschaft kann Einspruch erhoben werden. Dann entscheidet das Gericht über den Umfang der Aufnahme in den Akt. Eine Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss hat aufschiebende Wirkung. Diese Schritte setzen voraus, dass die betroffene Person die geschützten Teile ausreichend genau bezeichnet.

Wo die Grenzen des Schutzes liegen

Der Schutz betrifft den vertraulichen Verteidigungszweck. Unterlagen ohne Bezug zur Beratung oder Verteidigung fallen nicht allein wegen ihres Aufbewahrungsortes darunter. Auch die Frage, ob ein Dokument gemischte Inhalte enthält, kann eine getrennte Prüfung erforderlich machen.

Besondere Regeln gelten, wenn die betreffende Person selbst dringend der Tat verdächtig ist. § 144 Abs. 3 StPO begrenzt dort das Umgehungsverbot für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen. Daraus folgt keine pauschale Freigabe jeder Sicherstellung. Es bleibt zu klären, welche Maßnahme angeordnet wurde, welcher Verdacht besteht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind.

Welche Unterlagen jetzt gesichert werden sollten

Für die Prüfung sollten der Durchsuchungs- oder Sicherstellungsbeschluss, das Protokoll, eine Liste der abgenommenen Gegenstände sowie Zustell- und Kenntnisdaten gesammelt werden. Bei digitalen Daten sind Gerät, Benutzerkonto, Dateiname, Speicherort und der behauptete Zeitraum festzuhalten. Unklare Sammelbezeichnungen erschweren die spätere Abgrenzung.

Die Verteidigung sollte die betroffenen Dokumente in drei Gruppen ordnen: Kommunikation mit dem Verteidiger, eigene Vorbereitungsunterlagen für die Verteidigung und sonstige Dateien. Bei jeder Gruppe hilft eine kurze Begründung des Verteidigungszwecks. Originale sollten unverändert bleiben. Eine nachträgliche Bearbeitung kann die Beweis- und Schutzfrage zusätzlich verkomplizieren.

Wichtig: Eine laufende Sicherstellung und eine kurze Reaktionsfrist sollten sofort anwaltlich geprüft werden. Dieser Beitrag ersetzt weder die Prüfung des konkreten Beschlusses noch eine Entscheidung darüber, welche Teile einer Unterlage geschützt sind.
Verfahrensübersicht

Sicherstellung, Sichtung und Verwertung auseinanderhalten

Die Begriffe bezeichnen verschiedene Schritte und dürfen in einer Beschwerde nicht vermischt werden.

Schutz von Verteidigerunterlagen
Schritt Kernfrage Wichtiger Nachweis
Sicherstellung Durfte der Gegenstand vorläufig abgenommen werden? Beschluss, Protokoll, Gegenstand und Zeitpunkt
Verwahrung Wurde der Widerspruch vor Einsicht geschützt? Widerspruch, Hinterlegungsort und Zugriffsschutz
Sichtung Welche Teile dürfen zum Akt genommen werden? Konkrete Bezeichnung der geschützten Teile
Verwertung Wurden Erkenntnisse trotz Schutz verwendet? Aktenverweis, Aussage, Bericht oder Folgeermittlung

Die konkrete Einordnung richtet sich nach dem Inhalt der Unterlage und dem dokumentierten Ablauf.

Häufige Fragen

Was bei beschlagnahmten Verteidigerunterlagen häufig gefragt wird.

Darf die Polizei Verteidigerunterlagen einfach lesen? +

Bei einem Widerspruch unter Berufung auf ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht dürfen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die hinterlegten Unterlagen nach § 112 StPO zunächst nicht einsehen. Danach entscheidet das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren über den Umfang der Einsicht.

Gilt der Schutz auch, wenn die Unterlagen beim Beschuldigten liegen? +

Ja, § 157 Abs. 2 StPO erfasst auch Unterlagen in der Verfügungsmacht des Beschuldigten oder eines Mitbeschuldigten, wenn sie zur Beratung oder Verteidigung durch den Verteidiger oder den Beschuldigten erstellt wurden. Der Verteidigungszweck muss konkret nachvollziehbar sein.

Welche Frist gilt für die Bezeichnung geschützter Teile? +

Nach § 112 Abs. 2 StPO muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, die 14 Tage nicht unterschreiten darf. Die Frist sollte vollständig genutzt werden, um die geschützten Seiten, Dateien oder Nachrichten genau zu bezeichnen.

Was passiert mit Unterlagen, die nicht zum Akt genommen werden? +

Unterlagen, die nicht zum Akt genommen werden, sind auszufolgen. Erkenntnisse aus ihrer Sichtung dürfen nach § 112 Abs. 2 StPO bei sonstiger Nichtigkeit nicht für weitere Ermittlungen oder als Beweis verwendet werden.

Ist § 144 StPO die allgemeine Vorschrift für jede Beschlagnahme beim Verteidiger? +

§ 144 StPO schützt vor allem die Umgehung des Aussageverweigerungsrechts bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen und enthält eine Sonderregel für den dringenden Tatverdacht gegen die betreffende Person. Für Sicherstellung und Sichtung von Aufzeichnungen ist § 112 StPO gemeinsam mit § 157 StPO zu prüfen.

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