Haftdauer belegen
Fordern Sie eine Bestätigung mit Beginn, Ende, Haftgrund, Aktenzeichen und Behörde an. Ohne genaue Daten bleibt die Anrechnung unsicher.
Ausländische Vorhaft nach § 38 StGB anrechnen: Welche Nachweise, Übersetzungen und Aktenzeichen wichtig sind.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Haftrecht und Freiheitsentzug
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Ausländische Vorhaft muss sauber nachgewiesen werden. § 38 StGB nennt Verwahrungs-, Untersuchungs- und vergleichbare Vorhaft, die auf Freiheits- oder Geldstrafe angerechnet werden kann, wenn sie im richtigen Zusammenhang steht und nicht bereits anders verwertet wurde.
Der Spezialfall liegt im Beweis. Ausländische Haftbestätigung, Beschluss, Urteil, Übersetzung, Aktenzeichen und Vollstreckungsstand müssen so geordnet sein, dass ein österreichisches Gericht prüfen kann, was tatsächlich angerechnet werden soll.
§ 38 StGB erlaubt die Anrechnung bestimmter Verwahrungs- und Untersuchungshaft, soweit sie nicht bereits anders angerechnet oder entschädigt wurde. Bei ausländischer Haft entscheidet oft die Nachweislage.
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Fordern Sie eine Bestätigung mit Beginn, Ende, Haftgrund, Aktenzeichen und Behörde an. Ohne genaue Daten bleibt die Anrechnung unsicher.
Fremdsprachige Unterlagen sollten verständlich und zuverlässig übersetzt werden. Eine bloße Zusammenfassung durch Angehörige ersetzt keine prüfbare Übersetzung.
§ 38 StGB verlangt, dass die Haft nicht bereits auf eine andere Strafe angerechnet oder entschädigt wurde. Diese Frage muss ausdrücklich geprüft werden.
Die Haft muss im erforderlichen Zusammenhang mit der Tat oder dem Verdacht stehen. Der Aktenverlauf sollte daher chronologisch aufgebaut werden.
§ 38 StGB erfasst verwaltungsbehördliche und gerichtliche Verwahrungshaft sowie Untersuchungshaft. Angerechnet wird nur, wenn die Haft im Verfahren wegen der Tat oder nach deren Begehung wegen Verdachts einer mit Strafe bedrohten Handlung erlitten wurde.
Gleichzeitig nennt die Norm eine wichtige Grenze: Die Haft darf nicht bereits auf eine andere Strafe angerechnet oder entschädigt worden sein. Gerade bei ausländischer Haft muss diese Grenze konkret belegt werden.
Österreichische Behörden müssen erkennen können, welche ausländische Entscheidung welche Haftzeit trägt. Dafür reichen unscharfe Bescheinigungen nicht aus. Beginn, Ende, Haftgrund, Aktenzeichen, Behörde und Verfahrensstand gehören zusammen.
Eine Übersetzung soll nicht nur Wörter übertragen, sondern die prüfbaren Daten erhalten. Namen, Geburtsdaten, Aktenzeichen und Datumsangaben müssen mit dem Original übereinstimmen.
Auslieferungshaft und Übergabehaft sind eigene Themen. Hier geht es um nicht die Zulässigkeit der Übergabe, sondern die spätere Frage, ob ausländische Freiheitsentziehung auf eine österreichische Strafe angerechnet werden kann.
Deshalb sind die bestehenden Beiträge zum Europäischen Haftbefehl und zur Auslieferungshaft wichtige Linkziele, aber nicht die Vorlage. Hier geht es um Nachweise, Übersetzung und Vermeidung einer doppelten Verwertung.
Die Tabelle zeigt, welche Dokumente typischerweise benötigt werden.
| Nachweis | Inhalt | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Haftbestätigung Haftbestätigung | Beginn, Ende, Behörde | Grundlage der Dauer |
| Beschluss Beschluss | Haftgrund, Aktenzeichen | Bezug zur Tat |
| Übersetzung Übersetzung | Prüfbare deutsche Fassung | Verwertbarkeit |
| Vollstreckung Vollstreckung | Andere Anrechnung oder Entschädigung | Doppelanrechnung vermeiden |
Je nach Staat und Verfahren können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Wichtig: Bei ausländischen Unterlagen keine Frist oder Anrechnung versprechen. Zuerst muss geprüft werden, ob die konkrete Haft nach § 38 StGB anrechenbar und noch nicht anderweitig verwertet ist.
Oft nicht. Sie ist ein wichtiger Startpunkt, aber Aktenzeichen, Haftgrund, Zeitraum, Übersetzung und Vollstreckungsstand können zusätzlich nötig sein.
Nein. § 38 StGB setzt einen passenden Zusammenhang voraus und schließt Anrechnung aus, soweit die Haft bereits auf eine andere Strafe angerechnet oder entschädigt wurde.
Die Übersetzung sollte so erfolgen, dass Gericht oder Behörde Namen, Daten, Aktenzeichen und Haftzeiten zuverlässig prüfen können.
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