Für die Prüfung sollte der gesamte Verlauf in einer zeitlichen Reihenfolge vorliegen: Tätigkeit und Unfallhergang oder Krankheitsbeginn, erste Beschwerden, Untersuchungen, Behandlungen, der Zeitraum von mindestens drei Monaten, der Entlassungstermin und die Beschwerden danach.
Besonders wichtig sind Befunde, aus denen die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nachvollziehbar wird. Dazu kommen vorhandene Unfallberichte, Anträge, Bescheide und Unterlagen zur Entlassung. Fehlende Zeiträume sollten ausdrücklich markiert werden, statt sie durch Vermutungen zu ersetzen.
Die bestehende Übersicht zum Arbeitsunfall in Strafhaft behandelt die akute Behandlung, die Meldung und die allgemeine Dokumentation. Diese Punkte können für die spätere Prüfung nach § 79 StVG wichtige Ausgangsunterlagen liefern.