Der bisherige Stand ordnet den Tod als natürlich ein.
Wenn Sie konkrete Tatsachen kennen, die zu dieser Einordnung nicht passen, teilen Sie diese der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft mit. Nennen Sie, was Sie selbst wahrgenommen haben, wann es geschah und von wem weitere Informationen stammen. Die Behörde beurteilt, ob sich daraus ein zusätzlicher Prüfungsschritt ergibt.