Zustimmung wird verlangt
Vor § 20 EU-JZG nicht vorschnell zustimmen. Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Warum Zustimmung zur vereinfachten Übergabe, Spezialität und Verteidigerkontakt vor Gericht genau geprüft werden müssen.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Haftrecht und Freiheitsentzug
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Wer aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in Österreich festgenommen wird, wird häufig rasch gefragt, ob einer vereinfachten Übergabe zugestimmt wird. Diese Zustimmung kann das Verfahren verkürzen, aber auch Verteidigungsmöglichkeiten und Spezialität beeinflussen.
Der Beitrag ergänzt den allgemeinen Überblick zum Europäischen Haftbefehl und behandelt nur die konkrete Entscheidungssituation vor Gericht: Zustimmung, Spezialitätsverzicht, Dolmetsch, Unterlagen und Zeitdruck.
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Vor § 20 EU-JZG nicht vorschnell zustimmen. Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Folgen eines Spezialitätsverzichts prüfen. Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Haftbefehl, Übersetzung und Belehrung sichern. Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Protokoll und Wirksamkeit sofort prüfen. Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
§ 20 EU-JZG regelt die vereinfachte Übergabe. § 16a EU-JZG macht die Rechtsbelehrung wichtig, damit die Erklärung nicht bloß formal, sondern verständlich erfolgt.
Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen.
Je früher diese Punkte geordnet werden, desto eher lässt sich eine belastbare rechtliche Einschätzung treffen.
Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
§ 20 EU-JZG regelt die vereinfachte Übergabe. § 16a EU-JZG macht die Rechtsbelehrung wichtig, damit die Erklärung nicht bloß formal, sondern verständlich erfolgt.
Nicht aus dem Wunsch nach schneller Entlassung aus österreichischer Haft heraus zustimmen. Zuerst muss klar sein, was danach im Ausstellungsstaat passiert.
Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen.
Was ist die aktuelle Lage im Übergabeverfahren?
| Punkt | Prüfung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Zustimmung wird verlangt Zustimmung wird verlangt | Vor § 20 EU-JZG nicht vorschnell zustimmen | Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen. |
| Spezialität ist unklar Spezialität ist unklar | Folgen eines Spezialitätsverzichts prüfen | Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen. |
| Unterlagen fehlen Unterlagen fehlen | Haftbefehl, Übersetzung und Belehrung sichern | Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen. |
| Zustimmung wurde erklärt Zustimmung wurde erklärt | Protokoll und Wirksamkeit sofort prüfen | Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen. |
§ 20 EU-JZG regelt die vereinfachte Übergabe. § 16a EU-JZG macht die Rechtsbelehrung wichtig, damit die Erklärung nicht bloß formal, sondern verständlich erfolgt.
Praxispunkt: Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
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Spezialität bedeutet, dass die übergebene Person nicht beliebig wegen anderer Taten verfolgt oder bestraft werden darf. Ein Verzicht kann weitreichende Folgen haben.
Europäischer Haftbefehl, Übersetzung, Protokoll, Aktenzeichen, Ausstellungsstaat und Hinweise auf weitere Verfahren sollten vorliegen.
Nicht aus dem Wunsch nach schneller Entlassung aus österreichischer Haft heraus zustimmen. Zuerst muss klar sein, was danach im Ausstellungsstaat passiert.
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