Für eine erste Einordnung reichen oft der Arbeitsauftrag oder die Bezeichnung der Tätigkeit, eine kurze Chronologie, medizinische Befunde und die Namen möglicher Zeugen. Ergänzend sind schriftliche Meldungen, Antworten der Justizanstalt und allfällige Entscheidungen oder Anordnungen wichtig.
Sichern Sie jeweils das Datum. Besonders hilfreich ist eine Gegenüberstellung von Unfallhergang, erster Meldung, Untersuchung, weiterer Arbeitseinteilung und späterer Reaktion. So lässt sich prüfen, ob es um eine akute Versorgung, die Zulässigkeit der Zuweisung, Unfallfürsorge oder einen Rechtsbehelf geht.