Die Sonderkost braucht einen nachvollziehbaren medizinischen Anknüpfungspunkt.
Halten Sie die diagnostizierte Allergie, die auslösenden Lebensmittel und die erforderliche Vermeidung fest. Besonders wichtig ist eine ärztliche Beurteilung durch den Anstaltsarzt oder eine verwertbare medizinische Unterlage, aus der die notwendige Abweichung von der allgemeinen Kost hervorgeht. § 38 Abs. 2 StVG knüpft die Sonderkost an den Gesundheitszustand der einzelnen Person.