haftrecht.at
von Brandauer RA
Fachbereich · Brandauer Rechtsanwälte, Salzburg

Haftrecht.

Untersuchungshaft, Strafhaft, Schubhaft oder Hausarrest — wenn es um Freiheitsentzug geht, zählt jede Stunde. Wir prüfen Haftgründe, stellen Enthaftungsanträge und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Mit der Erfahrung einer Salzburger Kanzlei seit 1978.

1978
Kanzlei seit
4,9
Google-Bewertung
AT
österreichweit tätig
24h
Rückruf-Zusage
Digital & ortsunabhängig

Digital. Österreichweit.

Wir arbeiten dort, wo es für Sie am besten passt — ohne Umwege.

01

Video-Erstberatung

Zoom, Teams oder Telefon — wir richten uns nach Ihnen. Ein kurzer Termin reicht oft schon für eine erste Einschätzung der Lage.

02

Dokumente online

Ladungen, Beschlüsse und Schriftstücke laden Sie sicher und strukturiert hoch — alles an einem Ort, jederzeit abrufbar.

03

Elektronische Signatur

Vollmachten und Schriftsätze rechtsgültig per Klick unterzeichnen — DSGVO-konform, ohne Ausdrucken und Zurückschicken.

Mandate aus Wien, Linz, Innsbruck oder Graz begleiten wir seit Jahren bundesweit. Der Weg zu uns ist oft nur ein Klick — wer nach Salzburg kommen möchte, ist selbstverständlich willkommen.

Über

Wer hinter haftrecht.at steht.

haftrecht.at ist ein Fachbereich der Brandauer Rechtsanwälte in Salzburg — einer Kanzlei, die seit 1978 Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen begleitet. Den Schwerpunkt Haftrecht und Freiheitsentzug verantwortet RA Christopher Angerer, Kooperationspartner in unserer Kanzlei. Wir vertreten Betroffene bei Untersuchungshaft, Strafhaft, Schubhaft und verwandten Freiheitsentziehungen — von der ersten Haftprüfung bis zur Entlassung. Im konkreten Fall gilt: schnell handeln, Rechte sichern.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.

Wie schnell kann ein Enthaftungsantrag gestellt werden? +
Sofort. Ein Enthaftungsantrag kann jederzeit während der U-Haft eingebracht werden. Das Gericht muss innerhalb von 14 Tagen über eine Haftbeschwerde entscheiden. Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser — Verzögerungen können die Chancen verschlechtern.
Welche Haftgründe gibt es in Österreich? +
Die StPO kennt vier Haftgründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr und Ausführungsgefahr. Zusätzlich muss dringender Tatverdacht vorliegen. Wir prüfen bei jedem Haftgrund, ob er im konkreten Fall tatsächlich gegeben ist und ob gelindere Mittel (z.B. Kaution, Weisung, Fußfessel) in Frage kommen.
Wie lange darf die Untersuchungshaft dauern? +
Die U-Haft ist auf maximal sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen (Schwere der Tat, Komplexität) auf bis zu zwei Jahre. Alle zwei Monate findet eine Haftprüfungsverhandlung statt, bei der die Fortdauer der Haft überprüft wird.
Kann man Schubhaft anfechten? +
Ja. Gegen die Anordnung von Schubhaft kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Das Gericht prüft die Verhältnismäßigkeit und ob gelindere Mittel (periodische Meldeverpflichtung, Unterkunftnahme etc.) ausreichen.
Was kostet eine Erstberatung? +
Die erste Einschätzung ist bei uns in der Regel mit einer pauschalen Erstberatung abgedeckt. Den genauen Rahmen besprechen wir offen vorab — ohne versteckte Kosten. Bei Haftfällen kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenshilfe beantragt werden.

Verhaftung? Festnahme? Haftbefehl?

Bei Freiheitsentzug zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns — Rückruf innerhalb eines Werktags. In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg